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Kapitel VI:

Die Verfolgung der Bahá’í
jenseits der Hochschulbildung

S

eit Gründung der Islamischen Republik Iran im Jahr 1979 führt die Regierung Irans eine systematische Kampagne zur Verfolgung und Unterdrückung der iranischen Bahá'í-Gemeinde durch. Ihre Reichweite geht dabei weit über den Ausschluss von Bildung hinaus.

Nach der Islamischen Revolution versuchte die iranische Regierung die Bahá’í-Führung zu zerschlagen. Im August 1980 ‚verschwanden’ sämtliche Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í im Iran. Es wurden vermutlich alle umgebracht. Bild mit hoher Auflösung >

Diese Kampagne basiert allein auf religiösen Vorurteilen und muss als Versuch bewertet werden, die Bahá’í-Gemeinde aus der iranischen Gesellschaft auszurotten. Sie begann mit einer Reihe von Maßnahmen, die direkt  das Leben, die Freiheit und die wirtschaftliche Existenz der iranischen Bahá’í-Gemeinde bedrohten.

Zwischen 1979 und 1998 wurden mehr als 200 Bahá’í ermordet oder hingerichtet. Hunderte wurden unrechtmäßig inhaftiert und Tausende von Ämtern und Arbeitsstellen entlassen. Ihre Betriebe wurden geschlossen und ihnen die Zahlung von Pensionen verweigert.

Zwischen 1979 und 1998 wurden mehr als 200 Bahá’í ermordet oder hingerichtet. Hunderte wurden unrechtmäßig inhaftiert und Tausende von Ämtern und Arbeitsstellen entlassen. Ihre Betriebe wurden geschlossen und ihnen die Zahlung von Pensionen verweigert. Die heiligen Stätten der Bahá’í wurden zerstört, Friedhöfe verwüstet und den Bahá'í die Freiheit abgesprochen, sich friedlich zu versammeln, ihre Führungsgremien zu wählen und ihre Religion frei auszuüben.

Noch vor Rückkehr des Ayatollah Khomeini aus dem Exil und seiner Machtergreifung im Februar 1979 kündigten vermehrte Übergriffe gegen die Bahá’í das sich anbahnende Ausmaß der Verfolgungen an. So wurden bereits 1978 mindestens sieben Bahá’í getötet, davon die Mehrzahl durch den Mob gelyncht.

Als die neue Verfassung der Islamischen Republik Iran im April 1979 formuliert wurde, waren bestimmte Rechte der christlichen, jüdischen und zoroastrischen Minderheiten Irans ausdrücklich benannt und geschützt. Jedoch wurden an keiner Stelle die Rechte der Bahá’í-Gemeinde erwähnt, Irans größte religiöse Minderheit.

Gemäß der iranischen Doktrin einer islamischen Regierung führte dieser Ausschluss dazu, dass die Bahá’í keinerlei Rechte genießen und dass sie ungestraft angegriffen und verfolgt werden können. Die Gerichte in der Islamischen Republik verweigern den Bahá’í das Recht auf Wiedergutmachung und den Schutz vor Körperverletzung, Tötung oder anderen Formen der Verfolgung – und haben angeordnet, dass iranische Bürger, die einen Bahá’í töten oder verletzen, nicht haftbar gemacht werden können, da ihre Opfer „nicht schützenswerte Ungläubige“ seien.

Ohne irgendeinen Anspruch auf jedwede Bürgerrechte erfuhr die Bahá’í-Gemeinde eine rasche Verschlechterung ihrer Lage innerhalb der iranischen Gesellschaft. Im März 1979 wurde das Haus des Báb, der heiligste Schrein der Bahá’í im Iran, von der Regierung an einen muslimischen Kleriker übergeben, der für seine Aktionen gegen die Bahá’í bekannt war. Im September des gleichen Jahres wurde das Haus durch den Mob, angeführt von Mullahs und Funktionären des Amts für religiöse Fragen, zerstört.

Ein Erlass des Bildungsministeriums vom November 1979 forderte nicht nur die Kündigung aller Bahá’í-Lehrer, sondern verlangte von ihnen ebenso die Rückzahlung aller Gehälter, die sie bislang erhalten hatten.

Mindestens sieben Bahá’í wurden 1979 ermordet. Zwei wurden von der Regierung hingerichtet und einer wurde im Gefängnis erhängt. Die anderen wurden zu Tode geprügelt oder bei örtlichen Vorfällen getötet.

Im Jahr 1980 wurden mindestens 24 Bahá’í im Iran umgebracht; 20 von ihnen wurden von der Regierung hingerichtet, die anderen wurden gesteinigt, fielen einem Attentat zum Opfer oder wurden lebendig verbrannt. 1981 wurden 48 Bahá’í getötet oder hingerichtet.

Es ist bezeichnend, dass die Regierung sich zu dieser Zeit, was Hinrichtungen und Ermordungen betraf, auf die Mitglieder der gewählten Bahá’í-Führungsgremien konzentrierte. Fast die Hälfte der 200 Bahá’í, die im Iran seit 1979 hingerichtet wurden, gehörten nationalen und örtlichen Gremien der Bahá’í-Gemeinde an, den so genannten Geistigen Räten.

Die Hinrichtungen wurden in den Jahren 1982, 1983 und 1984 fortgesetzt. Mindestens 32 Bahá’í wurden 1982 getötet oder hingerichtet, 29 weitere 1983 und 30 im Jahr 1984. Die Zielscheiben waren erneut mehrheitlich die Mitglieder der Führungsgremien der Bahá'í.

So wurden 1984 vier Mitglieder des Nationalen Geistigen Rates hingerichtet. Dieser Rat war zwar in einem mutigen Schritt durch Neuwahlen wieder errichtet worden, hatte sich aber 1984 gemäß eines Erlasses der Regierung längst aufgelöst, so dass die vier zum Zeitpunkt ihrer Hinrichtung keine offiziellen Positionen in der Bahá’í-Gemeinde mehr besaßen.

Eine der dramatischsten Hinrichtungen einer ganzen Gruppe von Bahá'í erfolgte 1983, als zehn iranische Bahá’í-Frauen, darunter zwei junge Mädchen, erhängt wurden. Der Hauptanklagepunkt gegen sie war: der Unterricht von Bahá’í-Kindern.[vgl. Wegen Lehrens in “Sonntagsschulen” erhängt]

Die Frauen wurden starken körperlichen und psychischen Misshandlungen unterworfen, um sie dazu zu bringen, ihrem Glauben abzuschwören – eine Option, die den Bahá’í-Gefangenen fast immer aufgedrängt wurde. Doch wie beinah alle Bahá’í, die im Iran festgenommen wurden, weigerten sie sich, ihren Glauben zu widerrufen. Nichts desto trotz ist die Tatsache, dass so vielen Bahá’í die Möglichkeit gegeben wurde, bei Widerruf ihres Glaubens freigelassen zu werden, einer der deutlichsten Beweise dafür, dass die Verfolgungen einzig auf religiösen Gründen beruhten.

Inhaftierung und Folter
Eine Frau aus Kata - sie wurde 1979 vom Mob ermordet - mit ihren beiden jüngeren Schwestern. Bild mit hoher Auflösung >

Seit 1979 wurden nahezu 1.000 Bahá’í festgenommen und inhaftiert. Zu einem Zeitpunkt im Jahr 1986 waren im ganzen Land 747 Bahá’í inhaftiert. In den meisten Fällen gab es keine Gerichtsverfahren.

Die Folterung von Bahá’í in iranischen Gefängnissen – dies betraf vor allem diejenigen, die Mitglieder der Führungsgremien gewesen waren – war gang und gäbe und wurde systematisch angewandt. Gemäß den Angaben der Bahá’í, die diese Folter überlebten, diente ihr Zweck der Leugnung des Glaubens oder dem Geständnis, Landesverrat begangen zu haben.

Die Folterung von Bahá’í in iranischen Gefängnissen – dies betraf vor allem diejenigen, die Mitglieder der Führungsgremien gewesen waren – war gang und gäbe und wurde systematisch angewandt. Gemäß den Angaben der Bahá’í, die diese Folter überlebten, diente ihr Zweck der Leugnung des Glaubens oder dem Geständnis, Landesverrat begangen zu haben.

Die Folter schloss fortwährende Prügel und Peitschenhiebe, die Bastonade, also das Auspeitschen der Fußsohlen, das Ausreißen von Fingernägel und Zähnen und den tagelangen Entzug von Essen und Trinken ein.

Bahá’í wurden ebenso zu Opfern von psychischer Folter, darunter Scheinhinrichtungen, oder sie wurden gezwungen, die Folterungen von Familienmitgliedern und Freunden mit anzusehen.

Eine ältere Bahá’í, Mitglied eines örtlichen Bahá’í-Rates, wurde vor einem Dutzend anderer Bahá’í gefoltert. Sie versuchten, sie unter Druck zu setzen, so dass sie und die anderen ihren Glauben widerriefen. Die Gefängniswärter nahmen sie bei den Haaren und schlugen ihren Kopf gegen die Wand. Sie wurde so lange am Kopf geschlagen, bis ihr Körper blutüberströmt war. Nach zwei Jahren Haft wurde sie schließlich entlassen, besaß aber keinerlei Anspruch, gegen die erlittenen Misshandlungen rechtlich vorzugehen.

Mindestens 13 Bahá’í, die im Gefängnis starben, wurden vermutlich zu Tode gefoltert. In diesen Fällen wurden die Körper von den Behörden beerdigt, bevor die Familien sie sehen konnten.

Soziale und ökonomische Einschüchterung

Zusätzlich zu den Hinrichtungen und Inhaftierungen führten die Behörden eine Kampagne der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Einschüchterung gegen die iranische Bahá’í-Gemeinde durch. Es liegt auf der Hand, dass das Ziel dieser Kampagne die Verweigerung des Rechts der Bahá’í auf Bildung, des Rechts auf Arbeit und des Rechts auf Wohnen und Eigentum war – mit der Absicht, sie zum Widerruf ihres Glaubens zu zwingen.

Bereits 1979 begann die Regierung damit, alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, die Bahá’í waren, ohne Zahlung einer Abfindung zu entlassen. Bis Juli 1982 waren alle Bahá’í-Beamten entlassen und auch die Rentenzahlungen an alle Pensionäre eingestellt.

Gegen Ende des Jahres 1984 forderte der Generalstaatsanwalt von allen Bahá’í, die im öffentlichen Dienst tätig gewesen waren, die Rückzahlung ihrer Gehälter, die sie während ihrer Anstellung bezogen hatten. Ihnen wurde mit Haftstrafen gedroht, wenn sie dieser Anweisung nicht nachkämen. Natürlich lag die Rückzahlung von Gehältern, die über lange Jahre gezahlt wurden, weit über dem Vermögen der meisten Opfer. Viele, die dieser absurden Forderung nicht nachkommen konnten, wurden inhaftiert.

Die Regierung versuchte auch, die Bahá’í im Bereich der Privatwirtschaft systematisch zu ruinieren. In den frühen 80er Jahren wurden die Betriebsgenehmigungen und Lizenzen der Mehrzahl der Bahá’í für ungültig erklärt, das Betriebsvermögen der meisten Bahá’í, die in der Wirtschaft tätig waren, wurde konfisziert und Bankkonten eingefroren. Darüber hinaus setzten die Behörden Arbeitgeber unter Druck, so dass sie viele ihrer Bahá’í-Angestellten entließen.

Fast alle Kündigungen im öffentlichen und im privaten Sektor wurden mit dem Grund ausgesprochen, dass die Entlassenen der Bahá’í-Religion zugehörig waren und dass der Arbeitsplatz wieder verfügbar wäre, wenn die betreffenden Personen ihren Glauben widerriefen.

So zeigen zwei aktuelle Gerichtsverfahren, wie sehr die Behörden darum bemüht sind, die Bahá’í daran zu hindern, privaten Geschäftstätigkeiten nachzugehen.

Im September 2003 lehnte die 13. Kammer eines Verwaltungsgerichtes die Berufung eines Unternehmers gegen eine einstweilige Verfügung ab. Die Verfügung hatte den Bahá'í dazu aufgefordert, seine wirtschaftlichen Aktivitäten einzustellen. Das Gericht wies ebenso seine Petition zurück, mit der er seine Betriebsgenehmigung wieder zu erlangen suchte. Das Gericht „disqualifizierte“ seinen Einspruch als „irrelevant, da er [sich] außerhalb des Geltungsbereiches der anzuwendenden Regulierungen“ befände. Dabei betonte das Gericht seine Kenntnis über den „Kläger, der mit der perversen Bahá’í-Sekte assoziiert ist“.

In einem zweiten, ähnlichen Fall aus dem gleichen Jahr 2003 wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, um eine Firma in Isfahan, die einem Bahá’í gehört, in ihrer Tätigkeit zu behindern. Das Unternehmen ist Eigentum eines Bahá’í-Ingenieurs und unterliegt seiner Geschäftsführung. Es hat eine Belegschaft von 120 Mitarbeitern – die meisten von ihnen sind Bahá’í –, die elektrische und andere Kabel zur Telekommunikation herstellen. In der einstweiligen Verfügung informierte der Generaldirektor des Central Office of Protection, das dem Ministerium für Post, Telegraphie und Telefon unterstellt ist, über ein offizielles Memorandum, das im April 2003 ausgestellt wurde. Das Dokument folgerte, dass „die Verbindung zwischen dem ... Unternehmen ... und der perversen Bahá’í-Sekte sich als wahr erwiesen hat; demzufolge ist es ratsam nun Maßnahmen anzuwenden, um jegliche Zusammenarbeit mit der o.g. Firma zu verhindern.“

Neben diesen Maßnahmen, den Bahá’í ihr Auskommen abzuerkennen, war die Regierung in den frühen 80er Jahren darauf aus, den inhaftierten Bahá’í einen Großteil ihres Besitzes, einschließlich ihrer Häuser, zu nehmen. Über die Jahre wurden hunderte Bahá’í-Besitztümer konfisziert, eine Praxis, die bis heute anhält.

Im Oktober 2004 wurden beispielsweise die Häuser von sechs Bahá’í-Familien im Dorf Kata, in der Region Buyir-Ahmad, auf Anweisung des Staatsanwaltes der Stadt Shiraz und mit Unterstützung der lokalen Polizei beschlagnahmt.

In nahezu allen Fällen tauchten Gerichtsurteile oder Dokumente auf, die beweisen, dass das Eigentum beschlagnahmt wurde, weil die Eigentümer Bahá’í waren.

Zerstörung von Heiligen Stätten

Mit der Zerstörung der heiligen Stätten der Bahá’í zeigt die iranische Regierung, wie weit sie mit der Strangulierung der Bahá’í-Gemeinde geht und wie sehr sie ihre Kultur aus dem heutigen Gedächtnis auszulöschen bereit ist – sogar dann, wenn dies die Zerstörung von historischen und für die gesamte Gesellschaft bedeutenden Bauwerken betrifft.

Mit der Zerstörung der heiligen Stätten der Bahá’í zeigt die iranische Regierung, wie weit sie mit der Strangulierung der Bahá’í-Gemeinde geht und wie sehr sie ihre Kultur aus dem heutigen Gedächtnis auszulöschen bereit ist – sogar dann, wenn dies die Zerstörung von historischen und für die gesamte Gesellschaft bedeutenden Bauwerken betrifft.

Im Juni 2004 rissen Behörden einen historischen Bau in Teheran ein, der von Mirza Abbas Nuri, dem Vater von Bahá’u’lláh, entworfen worden war und ihm gehörte. Das Haus war nicht nur für die Bahá’í von großer Bedeutung, sondern galt auch als vorbildhaftes Beispiel für eine historisch bedeutsame, architektonische Phase iranischer Kultur.

Mirza Abbas Nuri selbst wurde weithin als einer der größten iranischen Kalligraphen und Staatsmänner erachtet. Im Juli 2004 veröffentlichte die iranische Zeitung Hamshahri einen längeren Artikel über sein Leben und die Architektur seines Hauses.

„Da er über einen erlesenen Geschmack für Kunst wie auch für das Schöne verfügte, entwarf er sein Haus in solch einem Stil, dass es als eines der schönsten Häuser seiner Zeit bekannt wurde“, schreibt Iman Mihdizadih in Hamshahri am 13. Juli 2004. „Die Stuckatur und die Verarbeitung der Kacheln in den Zimmern, wie auch die begrünte Veranda und das Atrium mit dem zentralen Brunnen,  die in Blumenbeete gepflanzten Bäume, dies alles schuf eine friedvolle Atmosphäre in diesem Haus.”

Im Juni 2004 wurde auch das Haus von Bahá’u’lláhs Vater, Mirza Abbas Nuri, zerstört, obwohl es als erlesenes Beispiel islamisch-iranischer Architektur galt.
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Noch vor der Zerstörung des Hauses von Mirza Abbas Nuri war im April 2004 eine andere historische Bahá’í-Stätte dem Erdboden gleichgemacht worden: das Grabmal des Quddus, einer historischen Gestalt in der Bahá’í-Religion. Die Zerstörungen hatten bereits im Februar 2004 begonnen und wurden zeitweise aufgrund der Proteste auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene unterbrochen.

Im April 2004 wurde in Babol das Grabmal von Quddus zerstört, eine historische Figur der Bahá’í -Religion.
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Der Bau markierte die letzte Ruhestätte von Mulla Muhammad-Ali Barfurushi, bekannt als Quddús (Der Heiligste). Quddús war der bedeutendste Anhänger des Báb, des Vorläuferpropheten der Bahá’í-Religion.

Die Zerstörung von zwei solch wichtigen heiligen Stätten im Jahr 2004 geschah nicht ohne Präzedenz. Wie bereits beschrieben, wurde das Haus des Báb, die heiligste Stätte im Iran, im Jahr 1979 zerstört. Das Haus von Bahá’u’lláh in Takur, wo der Stifter der Bahá’í-Religion Seine Kindheit verbrachte, wurde ebenfalls kurz nach der islamischen Revolution zerstört und das Grundstück der Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten.

Über die Jahre wurden sowohl in Teheran als auch in den anderen Städten des Landes Grundstücke der Bahá’í beschlagnahmt, Friedhöfe geschändet und Gräber aufgebrochen. In der Gegend um Teheran wurden die Bahá’í dazu gezwungen, ihre Toten in einem von den Behörden für „Ungläubige“ reservierten, öden Landstrich zu beerdigen. Der Zugang zu eigenen Friedhöfen ist für die Bahá’í aber von höchster Wichtigkeit, weil es ihnen nicht erlaubt ist, ihre Toten auf einem muslimischen Friedhof zu beerdigen.

Über die Jahre wurden sowohl in Teheran als auch in den anderen Städten des Landes Bahá’í-Gebäude geplündert und abgebrannt, Bahá’í-Friedhöfe eingeebnet und Gräber aufgebrochen. In der Gegend um Teheran wurden die Bahá’í gezwungen, ihre Toten in einem von den Behörden für „Ungläubige“ reservierten, öden Landstrich zu beerdigen. Der Zugang zu eigenen Friedhöfen ist für die Bahá’í aber besonders wichtig, weil ihnen nicht erlaubt wird, ihre Toten auf einem muslimischen Friedhof zu beerdigen.

Willkürliche Inhaftierungen und Schikanen

Jenseits dieser Anstrengungen zur kulturellen Säuberung hat die Regierung in den vergangenen Jahren weiterhin mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die Integrität der Bahá’í-Gemeinde zu zerstören, darunter willkürliche Festnahmen, kurzzeitige Inhaftierungen, anhaltende Schikanen und andere Formen der Einschüchterung und Diskriminierung. Die aktuelle Serie von willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen muss gar die Besorgnis darüber auslösen, dass die Regierung eine neue Runde von landesweiten Verfolgungen vorbereiten könnte.

So wurden im März, April und Mai 2005 etwa 35 Bahá’í über das Land hin verteilt festgenommen und für kurze Zeit inhaftiert. Der Zeitraum der Inhaftierung erstreckte sich dabei zwischen einer Woche und fast drei Monaten. Nach wie vor sind Bahá’í in iranischen Gefängnissen. Zu den inhaftierten Bahá’í zählten prominente Mitglieder der Teheraner Gemeinde, aber auch sechs Bahá’í aus Shiraz, neun aus Semnan und weitere neun Bauern aus Kata, deren Häuser und Land schon zuvor beschlagnahmt worden waren.

Jenseits dieser Anstrengungen zur kulturellen Säuberungen hat die Regierung in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die Integrität der Bahá’í-Gemeinde zu zerstören, darunter durch willkürliche Festnahmen, kurzzeitige Inhaftierungen, anhaltenden Schikanen und anderen Formen der Einschüchterung und Diskriminierung.

Die meisten wurden willkürlich, ohne irgendeinen Anklagepunkt festgenommen. Einige der Gefangenen wurden an unbekannten Orten in Isolationshaft gehalten, während Familienmitglieder verzweifelt nach ihnen suchten. Die meisten wurden nach Hinterlegung einer hohen Geldsumme, der Vorlage von Eigentumsverträgen oder Betriebsgenehmigungen auf Kaution freigelassen.

Auch führten Regierungsbeamte über viele Stunden Durchsuchungen in vielen der Häuser derer durch, die sie zuvor festgenommen hatten, beschlagnahmten Dokumente, Bücher, Rechner, Kopierer und anderen Besitz.

Daneben führte unlängst der Polizeichef von Yazd - eine Stadt, die schon lange Zentrum für Aktivitäten gegen die Bahá’í ist - eine Serie von Übergriffen gegen  die Bahá’í der Stadt an. Um Jahresfrist wurden viel Gläubige festgenommen, inhaftiert und verhört, einige wurden auch zu Hause verprügelt. Schließlich wurde ein Geschäft, das einem Bahá’í gehört, in Brand gesetzt und der Bahá’í-Friedhof geschändet.

Solche Vorfälle sind kaum Einzelfälle. Im Jahr 2003 waren zum Beispiel 23 Bahá’í in 18 verschiedenen Orten Irans Opfer dieser willkürlichen Festnahmen und Kurzzeitinhaftierungen. In allen Fällen wurden diese Menschen ihrer Zugehörigkeit zur Bahá’í-Religion wegen von den Behörden vorgeladen, über ihre Religion verhört und wieder frei gelassen.

Schon im Jahr 2002 wurden 17 junge Bahá’í, die an einem Zeltlager teilnahmen, festgenommen und für Verhöre festgehalten. Berichte über diesen Vorfall in der iranischen Presse offenbarten eine negative Einstellung und sprachen über die Bahá’í-Jugendlichen auf eine herabwürdigende und vulgäre Art und Weise.

 

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