




ie müssen von Universitäten verwiesen werden, entweder im Aufnahmeverfahren oder während des Studiums, sobald bekannt wird, dass sie Bahá’í sind.“
Irans Anstrengungen, den Bahá’í den Zugang zu Hochschulbildung zu verwehren, müssen im Kontext der Gesamtbemühung der Regierung, die Bahá’í-Gemeinde als zusammenhängende Einheit zu zerschlagen, betrachtet werden.
Dieses Unterfangen wurde in einem geheimen Memorandum zusammengefasst, das im Jahr 1991 geschrieben wurde und 1993 an die Öffentlichkeit gelangte. Es formuliert die iranische Staatsdoktrin, die eine stille Strangulierung der Bahá’í-Gemeinde zum Ziel hat.
Die Maßnahmen schreiben im Wesentlichen vor, dass Bahá’í als Analphabeten und ungebildet gehalten werden sollten, auf niedrigstem Existenzniveau lebend und stets voller Angst, dass ihnen schon bei der geringsten Übertretung Inhaftierung oder auch Schlimmeres droht.
Das Memorandum nimmt eindeutig eine Änderung in der Strategie vor: weg von der offenkundigen Verfolgung durch Tötung, Folter und Verhaftung, hin zu verdeckten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beschränkungen, von denen kaum angenommen werden kann, dass sie eine intensive internationale Überprüfung oder Verurteilung nach sich ziehen.
Das Memorandum wurde auf Antrag des Obersten Führers der Islamischen Republik Iran, Ayatollah Ali Khamenei, und dem damaligen Präsidenten des Irans, Ayatollah Ali Akbar Hashemi Rafsanjani, durch den Obersten Iranischen Revolutions-Kulturrat (ISRCC) formuliert. Als “vertrauliches” Dokument wurde es von Hujjatu’l Islam Seyyed Mohammad Golpaygani, dem Sekretär des Rates, unterzeichnet und von Ayatollah Khamenei durch eigene Unterschrift gebilligt.
Sein Hauptanliegen ist die Forderung, mit den Bahá’í im Iran in einer Art und Weise umzugehen, „dass deren Fortschritt und Entwicklung behindert werden.“
Um das zu ereichen, spezifiziert das Memorandum, dass Bahá’í „einflussreiche Stellungen“ verwehrt bleiben und ihnen statt dessen nur „ein bescheidenes Auskommen“ erlaubt wird, „wie es der Allgemeinheit zur Verfügung steht“. Uns es heißt darin sogar, dass ihnen Arbeit verweigert werden soll, „sobald sie sich als Bahá’í zu erkennen geben“.
Im Hinblick auf Bildung stellt das Memorandum fest, dass Bahá’í „von Universitäten verwiesen werden [müssen], entweder im Aufnahmeverfahren oder während des Studiums, sobald bekannt wird, dass sie Bahá’í sind.“
Das Memorandum weist darüber hinaus
an, dass Bahá’í nur dann die Schule besuchen dürfen, wenn sie sich nicht als
Bahá’í identifizieren, und dass sie solche Schulen besuchen sollen, die „eine
starke und beeinflussende religiöse Ideologie vertreten“, mit der deutlichen
Absicht, Bahá’í-Kinder von ihrem Glauben abzubringen.
DAS DOKUMENT
DES OBERSTEN REVOLUTIONS-KULTURRATS
DES IRAN (ISRRC)
[Übersetzung aus dem Persischen]
[Text in Klammern: Zusätze des Übersetzers]
Im Namen Gottes!
Islamische Republik Iran
Oberster Revolutions-Kulturrat
Nummer: 1327/....
Datum: 6/12/69 [25. Februar 1991]
Anlagen: Keine
VERTRAULICH
Dr. Seyyed Muhammad Golpaygani
Direktor des Büros des Geschätzten Führers (Khamenei)
Grüße!
Im Anschluss an die Grüße, unter Bezugnahme auf den Brief Nr. 1/ 783 vom 10.10.69 (31. Dezember 1990), die Anweisung des geschätzten Führers betreffend, die an den verehrten Präsident zur Bahá’í-Frage übermittelt wurde, unterreichten wir Sie, dass das Thema – da der verehrte Präsident und er Vorsitzende des Obersten Revolutionsrates diese Frage unserem Rat zur Prüfung zugeleitet hatten – auf die Tagesordnung des Rates zur Sitzung Nr. 128 am 16.11.69 (5. Februar 1991) und zur Sitzung Nr. 119 vom 2.11.69 (22. Januar 1991) gesetzt worden war. Darüber hinaus, und im Anschluss an (die Ergebnisse der) Diskussionen, die in diesem Zusammenhang während der Sitzung Nr. 112 am 2.5.66 (24. Juli 1987) unter dem Vorsitz des geschätzten Führers (Vorsitzender und Mitglied des Obersten Rates) geführt wurden, sind die neuesten Ansichten und Anweisungen des geschätzten Führers zur Bahá’í- Frage dem Obersten Rat übermittelt worden. Unter Berücksichtigung der Verfassung der Islamischen Republik Iran und der religiösen und bürgerlichen Rechte sowie der allgemeinen Richtlinien des Landes, ist diese Angelegenheit sorgfältig untersucht und sind Entscheidungen getroffen worden.
In der Entscheidung und den Vorschlägen, wie mit der obigen Frage zufrieden stellend verfahren werden soll, ist den Wünschen der geschätzten Führung der Islamischen Republik Iran (Khamenei) gebührende Beachtung geschenkt worden, insbesondere, dass „in diesem Zusammenhang eine besondere Anweisung entwickelt werden soll, damit jeder versteht, was oder was nicht zu tun ist.“ Die folgenden Vorschläge ergeben sich demgemäß aus diesen Erörterungen.
Der verehrte Präsident der Islamischen Republik Iran sowie der Vorsitzende
des Obersten Revolutions-Kulturrates, haben diese Vorschläge genehmigt und
uns beauftragt, diese an den geschätzten Führer (Khamenei) zu übermitteln,
so das angemessene Aktionen in Übereinstimmung mit seiner Anweisung eingeleitet
werden können.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Diskussionen und Vorschläge
A. Allgemeiner Status der Bahá’í im System des Landes
B. Status in Ausbildung und Kultur
C. Rechtlicher und sozialer Status
Mit dem Wunsche göttlicher Bestätigung,
Sekretär des Obersten Revolutions-Kulturrates
(gez.) Dr. Seyyed Muhammad Golpaygani
[Unterschrift]
[Zusatz in der Handschrift von Herrn Khamenei]
Im Namen Gottes!
Die Entscheidung des Obersten Rvolutions-Kulturrates scheint zu genügen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen.